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Cookie Banner Schweiz: Braucht deine KMU-Website eins?

Cookie Banner Schweiz: Wann deine KMU-Website nach revDSG ein Banner braucht, wann nicht, und was in die Datenschutzerklärung gehört. Mit Checkliste.

sitebuddy.ch
· 8 Min. Lesezeit

Braucht eine Schweizer Website ein Cookie Banner? Die kurze Antwort: Nach Schweizer Recht ist ein Cookie Banner in der Schweiz meist keine Pflicht, solange du transparent informierst und keine heiklen Daten bearbeitest. Pflicht wird ein Einwilligungsbanner aber oft dann, wenn du Besucherinnen und Besucher aus der EU ansprichst und Tracking wie Google Analytics oder das Meta Pixel einsetzt. Entscheidend ist also nicht nur das Schweizer Gesetz, sondern auch, wen deine Website erreicht und welche Tools darauf laufen.

In diesem Artikel erklären wir dir ohne Fachchinesisch, was das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) verlangt, wie es sich von der europäischen DSGVO unterscheidet und wie du mit einer einfachen Checkliste herausfindest, was deine Website wirklich braucht. Hinweis vorab: Wir sind eine Webdesign-Agentur und keine Anwaltskanzlei. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung, gibt dir aber eine solide Orientierung.

Was hat sich mit dem revDSG geändert?

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das totalrevidierte Datenschutzgesetz. Es hat das alte Gesetz aus den 1990er-Jahren abgelöst und an die digitale Realität angepasst. Für kleine Betriebe sind vor allem drei Punkte wichtig:

  • Informationspflicht: Wenn du Personendaten beschaffst, musst du die betroffenen Personen aktiv informieren. Auf einer Website passiert das über die Datenschutzerklärung.
  • Transparenz statt Verbot: Das Schweizer Recht erlaubt die Bearbeitung von Personendaten grundsätzlich, solange sie verhältnismässig, zweckgebunden und erkennbar ist.
  • Bussen für Personen: Bei vorsätzlichen Verstössen gegen bestimmte Pflichten drohen Bussen bis 250’000 Franken, und zwar gegen die verantwortliche natürliche Person, nicht gegen die Firma.

Den vollständigen Gesetzestext findest du auf fedlex, der offiziellen Publikationsplattform des Bundes. Die Erläuterungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) sind ebenfalls lesenswert und gut verständlich geschrieben.

Für Cookies gibt es in der Schweiz zwei relevante Grundlagen. Das Fernmeldegesetz (FMG) regelt in Artikel 45c das Speichern von Daten auf fremden Geräten. Es verlangt, dass du über diese Bearbeitung und ihren Zweck informierst und darauf hinweist, wie man sie ablehnen kann. Dazu kommt das revDSG mit seiner allgemeinen Informationspflicht.

Wichtig: Beide Gesetze setzen auf das sogenannte Opt-out-Prinzip. Du musst also nicht zwingend vorher fragen, aber du musst klar informieren und eine Möglichkeit zum Widerspruch bieten. Eine aktive Einwilligung verlangt das revDSG nur in besonderen Fällen, etwa bei besonders schützenswerten Personendaten wie Gesundheitsdaten oder bei einem Profiling mit hohem Risiko.

Für eine typische Website eines Coiffeursalons, einer Schreinerei oder eines Treuhandbüros heisst das: Ein Hinweis auf Cookies samt verständlicher Datenschutzerklärung reicht nach Schweizer Recht in vielen Fällen aus.

Wie unterscheidet sich das revDSG von der DSGVO?

Die DSGVO der Europäischen Union ist deutlich strenger, vor allem zusammen mit den EU-Regeln zu Cookies. Dort gilt für alle nicht notwendigen Cookies das Opt-in-Prinzip: Erst nach einem aktiven Klick auf «Akzeptieren» dürfen Tracking-Cookies gesetzt werden.

PunktrevDSG (Schweiz)DSGVO (EU)
Grundprinzip bei CookiesInformieren und Widerspruch ermöglichen (Opt-out)Vorherige Einwilligung für nicht notwendige Cookies (Opt-in)
DatenschutzerklärungPflichtPflicht
SanktionenBussen bis 250’000 Franken gegen PersonenBussen gegen Unternehmen, teils sehr hoch
Gilt fürBearbeitung mit Auswirkung in der SchweizAngebote, die sich an Personen in der EU richten

Die DSGVO kann auch für Schweizer Betriebe gelten. Das ist der Fall, wenn du Waren oder Dienstleistungen gezielt Personen in der EU anbietest oder deren Verhalten beobachtest, etwa durch Tracking. Ein Velomechaniker in Winterthur mit rein lokaler Kundschaft fällt in der Regel nicht darunter. Ein Onlineshop, der nach Deutschland und Österreich liefert, hingegen schon.

Aus unserer Erfahrung mit Kleinbetrieben im Raum Zürich lohnt sich ein richtiges Einwilligungsbanner vor allem in diesen Situationen:

  • Google Analytics oder ähnliche Statistiktools: Diese setzen Cookies, die das Verhalten deiner Besucherinnen und Besucher auswerten. Sobald auch Personen aus der EU auf deine Seite kommen, ist ein Opt-in-Banner der sichere Weg.
  • Meta Pixel, LinkedIn Insight Tag oder Google Ads Conversion Tracking: Werbe-Tracking erstellt Profile über Websites hinweg. Hier empfehlen wir fast immer ein Banner mit echter Wahlmöglichkeit.
  • Eingebettete Inhalte von Dritten: YouTube-Videos, Google Maps oder Instagram-Feeds laden Daten von fremden Servern und setzen teilweise eigene Cookies.
  • Kundschaft in der EU: Lieferst du ins Ausland, buchen Gäste aus Deutschland bei dir oder bewirbst du dich gezielt im EU-Raum, gilt im Zweifel die DSGVO.

Viele kleine Websites kommen ganz ohne Banner aus. Das ist auch für deine Besucher angenehmer, denn ein Banner ist immer eine kleine Hürde. Kein Banner brauchst du in der Regel, wenn:

  • deine Website nur technisch notwendige Cookies nutzt, zum Beispiel für ein Kontaktformular oder einen Warenkorb,
  • du auf Tracking verzichtest oder eine datensparsame Statistiklösung ohne Cookies und ohne Profilbildung verwendest,
  • du externe Inhalte wie Karten oder Videos erst nach einem Klick lädst,
  • deine Kundschaft klar in der Schweiz liegt.

Aus unserer Erfahrung brauchen die meisten Handwerksbetriebe und lokalen Dienstleister gar keine detaillierte Besucheranalyse. Wichtiger ist, dass Anfragen über das Kontaktformular und Anrufe hereinkommen. Dafür genügt oft eine einfache, cookielose Statistik, die zeigt, wie viele Leute die Seite besuchen und welche Seiten beliebt sind.

Was gehört in die Datenschutzerklärung?

Egal ob mit oder ohne Banner: Eine Datenschutzerklärung braucht jede Website, die Personendaten bearbeitet. Und das tut praktisch jede Website, denn schon das Kontaktformular oder die IP-Adresse in den Server-Logs gelten als Personendaten. Diese Punkte sollten drin stehen:

  1. Wer verantwortlich ist, mit Name und Kontaktadresse deines Betriebs.
  2. Welche Daten du bearbeitest, zum Beispiel Formulareingaben, Server-Logs oder Newsletter-Anmeldungen.
  3. Zu welchem Zweck du die Daten nutzt.
  4. Welche Drittanbieter beteiligt sind, etwa dein Hosting, Google Fonts, Analytics oder ein Newsletter-Tool.
  5. Ob Daten ins Ausland gehen und in welche Länder.
  6. Wie lange du die Daten aufbewahrst.
  7. Welche Rechte die betroffenen Personen haben, etwa Auskunft und Löschung.

Achte darauf, dass die Datenschutzerklärung zu deiner tatsächlichen Website passt. Aus unserer Erfahrung ist das häufigste Problem nicht ein fehlendes Banner, sondern eine kopierte Datenschutzerklärung, die Tools erwähnt, die gar nicht im Einsatz sind, oder umgekehrt eingebaute Dienste verschweigt.

Gibt es auch Vorteile für Google und die Ladezeit?

Ja, und das wird oft unterschätzt. Jedes Tracking-Skript und jedes Banner kostet Ladezeit. Ein schlecht gebautes Banner kann ausserdem das Layout beim Laden verschieben, was Google als «Cumulative Layout Shift» misst und negativ bewertet. Eine schlanke Website mit wenigen Drittanbieter-Skripten lädt schneller, wirkt vertrauenswürdiger und ist für Besucherinnen und Besucher auf dem Handy angenehmer.

Google betont in seinen Richtlinien zudem, dass Inhalte in erster Linie für Menschen gemacht sein sollen. Ein riesiges Banner, das den halben Bildschirm verdeckt, passt nicht dazu. Wie du deine Website zusätzlich lokal sichtbar machst, liest du in unserem Artikel zu Local SEO für Kleinbetriebe.

Praktische Checkliste für deine Website

Mit diesen Fragen findest du in zehn Minuten heraus, was du brauchst:

  • Welche Tools laufen auf meiner Website? Liste alles auf: Statistik, Werbung, Karten, Videos, Schriften, Chat-Widgets.
  • Setzt eines dieser Tools Cookies oder sammelt es Daten für Profile?
  • Spreche ich gezielt Kundschaft in der EU an?
  • Habe ich eine aktuelle Datenschutzerklärung, die genau diese Tools beschreibt?
  • Ist die Datenschutzerklärung von jeder Seite aus erreichbar, zum Beispiel im Footer?
  • Brauche ich jedes Tracking-Tool wirklich, oder reicht eine cookielose Statistik?
  • Werden YouTube und Google Maps erst nach Klick geladen?
  • Falls ein Banner nötig ist: Gibt es einen gleichwertigen «Ablehnen»-Knopf, und funktioniert die Seite auch ohne Zustimmung?
  • Verschiebt das Banner beim Laden das Layout oder bremst es die Seite?

Wenn du bei den ersten drei Fragen überall «nein» sagst, reicht in der Regel eine saubere Datenschutzerklärung ohne Banner.

Häufige Fragen

Nein, nicht grundsätzlich. Das Schweizer Recht verlangt vor allem, dass du transparent informierst und einen Widerspruch ermöglichst. Sobald die DSGVO auf dich anwendbar ist oder du heikle Daten bearbeitest, wird ein Einwilligungsbanner jedoch schnell nötig.

Darf ich Google Analytics ohne Banner nutzen?

Für eine rein schweizerische Zielgruppe ist das mit einer guten Datenschutzerklärung und einer Möglichkeit zum Widerspruch rechtlich oft vertretbar. Kommen Besucher aus der EU auf deine Seite, empfehlen wir aus unserer Erfahrung klar ein Opt-in-Banner oder den Wechsel auf eine cookielose Alternative.

Was passiert, wenn ich keine Datenschutzerklärung habe?

Dann verletzt du die Informationspflicht des revDSG. Bei vorsätzlichem Handeln kann eine Busse gegen die verantwortliche Person ausgesprochen werden. Ausserdem wirkt eine Website ohne Datenschutzerklärung auf viele Besucherinnen und Besucher unseriös.

Reicht ein kostenloser Generator für die Datenschutzerklärung?

Ein Generator ist ein guter Startpunkt. Wichtig ist, dass du danach prüfst, ob wirklich alle Tools aufgeführt sind, die auf deiner Website laufen, und keine überflüssigen. Bei Onlineshops oder heiklen Daten lohnt sich eine juristische Prüfung.

Braucht ein Kontaktformular eine Einwilligung?

In der Regel nicht. Wer dir über das Formular schreibt, will ja, dass du die Daten zur Beantwortung nutzt. Erwähne das Formular aber in der Datenschutzerklärung und nutze die Daten nur für den angegebenen Zweck.

Fazit: Weniger Tracking, mehr Klarheit

Ein Cookie Banner ist in der Schweiz kein Muss für jede Website. Entscheidend sind die Tools, die du einsetzt, und ob du Kundschaft in der EU ansprichst. Für die meisten Kleinbetriebe ist der beste Weg eine schlanke Website mit wenig Tracking und einer ehrlichen, aktuellen Datenschutzerklärung. Das spart Ladezeit, schafft Vertrauen und erspart dir ein störendes Banner.

Bei sitebuddy.ch bauen wir Websites für Kleinbetriebe von Anfang an datensparsam und schnell, inklusive passender Datenschutzerklärung. Wenn du unsicher bist, was deine Website braucht, schauen wir sie gerne gemeinsam an. Melde dich einfach über unseren Kontakt.

Quellen

  1. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1, fedlex
  2. Fernmeldegesetz (FMG), SR 784.10, fedlex
  3. Datenschutz, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB
  4. Hilfreiche, zuverlässige und nutzerorientierte Inhalte erstellen, Google Search Central
  5. Cumulative Layout Shift (CLS), web.dev

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